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So will ich das: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

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Pflegeinfobrief 1 2011
als PDF-Datei (818 KB)

Aktueller Infobrief gibt Tipps 

Jeder Mensch kann durch Krankheit, Alter oder Verwirrtheit in eine Situation kommen, in der er nicht mehr selbständig Wünsche äußern und Entscheidungen treffen kann. Durch Pflegebedürftigkeit rückt diese Situation näher. Für einen Pflegebedürftigen und seine Angehörigen sind Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht deshalb besonders wichtig. 

Patientenverfügung – medizinische Versorgung nach den eigenen Wünschen
Die neue Ausgabe des Pflegeinfobriefes „Zu Hause pflegen – bleiben Sie gesund!“, den die Aktion Das Sichere Haus (DSH) zusammen mit den Unfallkassen Berlin und NRW herausgibt, behandelt deshalb ausführlich die Fragen, die sich viele Menschen zum Begriff „Patientenverfügung“ stellen. Wer eine solche Verfügung plant, sollte sich zum Beispiel im Vorwege intensiv der Frage widmen, wie er seinen Sterbeprozess gestalten will – eine überaus schwierige und fordernde Aufgabe! Ein wichtiger Partner ist da vor allem der Hausarzt. Ratgeber und Checklisten von Vereinen oder Justizministerien bieten eine gute rechtliche Grundlage.   

Vorsorgevollmacht – damit ein Vertrauter handeln kann
Die Vorsorgevollmacht umfasst am besten alle Lebensbereiche und persönlichen Angelegenheiten („Generalvollmacht“). Dazu gehören Vermögens-, Behörden- und Rentenangelegenheiten, die Bestimmung des Aufenthaltsorts und ärztliche sowie pflegerische Maßnahmen. Gerade im Pflegefall sollten medizinische Aspekte umfassend geregelt sein. Dabei sollte die Vertrauensperson explizit für Entscheidungen in zwei Sonderfällen bevollmächtigt werden: bei risikoreichen medizinischen Behandlungen und bei Maßnahmen mit Freiheit entziehender Wirkung wie Fixierung im Bett.  

Tod und Sterben: Tabu-Themen, die Offenheit und Sensibilität erfordern
Die Pflege älterer oder chronisch kranker Menschen ist ein Prozess, der mit dem Tod des Pflegebedürftigen zu Ende sein wird. Die meisten Betroffenen wissen das, doch darüber reden – das tun viele nicht: aus Angst vor dem Tod, die beiden Seiten den Mund verschließt. Hinzu kommt, dass der eine den anderen schonen will. Dieses Schweigen belastet beide, den zu Pflegenden und den Pflegenden gleichermaßen. Es wird daher oft als große Befreiung empfunden, wenn das Tabu mit wenigen Worten gebrochen wird. Dieser Schritt des gemeinsamen, bewussten Dem-Tod-Entgegen-Gehen führt oft zu einer Vertiefung der Beziehung und der Vertrautheit zwischen den Beteiligten.  

Gesetzliche Unfallversicherung für pflegende Angehörige
Weitere Themen in „Zu Hause pflegen – bleiben Sie gesund!“ sind seniorengerechte Produkte, die die Pflege erleichtern. Hinzu kommen Hinweise zur gesetzlichen Unfallversicherung. Häusliche Pflegepersonen sind beitragsfrei gesetzlich unfallversichert, wenn sie einen Pflegebedürftigen im Sinne des Paragrafen § 14 des Sozialgesetzbuches XI pflegen. Voraussetzung ist, dass die Pflege in der häuslichen Umgebung stattfindet und nicht erwerbsmäßig erfolgt. Zudem muss es sich um eine ernsthafte Pflegetätigkeit handeln und nicht um eine einmalige Gefälligkeitshandlung. In Bayern mit Ausnahme der Landeshauptstadt München sind BayerGUVV und BayerLUK die richtigen Ansprechpartner zur gesetzlichen Unfallversicherung von pflegenden Angehörigen.

Der Infobrief kann ebenso wie frühere Ausgaben hier heruntergeladen oder bestellt werden.

Pressekontakt:
Dr. Susanne Woelk, DSH-Geschäftsführerin
Tel.: 040 / 29 81 04 62, Fax: 040 / 29 81 04 71
Mail: s.woelk@das-sichere-haus.de

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