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„Seepferdchen“-Kids sind nicht „wasserfest“

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Aktion Das Sichere Haus: Am Wasser müssen Eltern wachsam sein

Kinder, die das „Seepferdchen“-Abzeichen haben, sind keine geübten Schwimmer.

Eltern müssen daher immer noch ein wachsames Auge auf ihren plantschenden Nachwuchs haben – besonders im Urlaub am Pool, Meer oder an der See. Zur Sicherheit sollten die Kinder dort weiterhin zumindest Schwimmflügel tragen. Darauf weist die Aktion Das Sichere Haus (DSH), Hamburg, hin.

DSH-Geschäftsführerin Dr. Susanne Woelk ist selbst Trainerin in einem Hamburger Schwimmverein. Sie berichtet, dass viele Eltern gerade vor Beginn der Sommerferien auf Biegen und Brechen wollen, dass ihr Kind das „Seepferdchen“-Abzeichen bekommt. „Das Motiv ist leider oft ein egoistisches“, so Woelk: „Die Väter und Mütter wollen sich im Urlaub mit dem guten Gefühl in Liegestuhl oder im Strandkorb entspannen, dass ihr Kind ja schwimmen kann und sie sich nicht darum kümmern müssen. Oft sind die Kinder dann stundenlang ohne Aufsicht.“

Dann kann es schnell gefährlich werden. Ein Beispiel: Ein Sechsjähriger schwimmt in einem Badesee mit anderen Kindern zu einem etwa 50 Meter entfernten Ponton. Dort wird lange gespielt und getobt. Dann der Rückweg: Das Kind ist müde und ausgekühlt. Wind sorgt für Wellen, mit denen das Kind nicht umgehen kann. Seine Kraft schwindet schnell, es schafft den Weg nicht, ruft um Hilfe. Zu seinem Glück hört das ein aufmerksamer Vater, schleppt das Kind ans Ufer und übergibt es den dort sitzenden Eltern.

Mehr Sicherheit gibt erst das „Bronze“-Abzeichen
„Erst mit dem Jugendschwimmabzeichen Bronze (früher: „Freischwimmer“) sind die Kinder im Wasser einigermaßen sicher unterwegs“, sagt Woelk. Denn während die Kinder für das „Seepferdchen“ nur 25 Meter schwimmen müssen – bei ruhigem Wasser unter Aufsicht in einer Schwimmhalle –, sind es für das Bronze-Abzeichen immerhin schon 200 Meter. Weitere Sicherheit schaffen die Eltern am Urlaubsort selbst, indem sie mit den Kindern den Strand oder den Pool ausprobieren und ihnen genau sagen, bis wohin sie allein schwimmen dürfen – zum Beispiel bis dahin, wo sie noch stehen können.

Im Pool sind die Bereiche um Abflussrohre und Ansauganlagen tabu – das Kind kann dort festgesogen werden und sich nicht selbst befreien. Zusätzlich sollten die Eltern sich einen Platz suchen, von dem aus sie ihr Kind immer im Auge haben. Zudem sollten Eltern die Schwimmfähigkeit ihrer Kinder lieber unter- als überschätzen und neben dem Kind herschwimmen, wenn es die Herausforderung einer längeren Strecke annehmen will.

Pressekontakt:
Dr. Susanne Woelk, DSH-Geschäftsführerin
Tel.: 040 / 29 81 04 62, Fax: 040 / 29 81 04 71
Mail: s.woelk@das-sichere-haus.de

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